Saftladen Bildungs- und Sozialförderung e.V. | eingetragener gemeinnütziger und mildtätiger Verein seit 2011
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Allgemeine Geschäftsbedingungen Saftladen e.V.                                                    Stand 01.09.2012

1.    Geltungsbereich/Geschäftsbedingungen des Kunden

1.1.     Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Gästezimmern
des Hauses zur Beherbergung sowie alle für die Gäste erbrachten weiteren Lieferungen und Leistungen
des Saftladen e.V.
1.2.     Allgemeine Geschäftsbedingungen der Gäste finden keine Anwendung, außer dies wurde schriftlich vom
Haus bestätigt.

2.     Vertragsabschluß/Überlassung an Dritte

2.1.     Vertragspartner sind der Gast und der Saftladen e.V.
2.2.     Der Vertrag kommt erst durch mündliche oder schriftliche Bestätigung des Saftladen e.V.  an den Gast
zustande.
2.3.     Die Untervermietung oder sonstige Überlassung der überlassenen Räume an Dritte bedürfen der
vorherigen schriftlichen Zustimmung von Saftladen e.V.
2.4.     Hat ein Dritter für den Gast den Vertrag geschlossen, haftet er dem Saftladen e.V. als Gesamtschuldner
für alle Verpflichtungen aus dem Hausvertrag.

3.           Preise, Zahlung, Aufrechnung

3.1.     Saftladen e.V.  ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten
Leistungen zu erbringen.
3.2.     Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen
weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise dem Saftladen e.V. zu zahlen. Dies gilt auch für
vom Gast veranlaßte Leistungen und Auslagen der Saftladen e.V. an Dritte.
3.3.     Die vereinbarten Preise beinhalten keine gesetzliche Mehrwertsteuer, da der Saftladen e.V.
gemeinnützig und mildtätig anerkannt ist.
3.4.     Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Veranstaltung 4 Monate und erhöht sich der
vom Haus allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann das Haus den vertraglich verein-
barten Preis entsprechend erhöhen.
3.5.     Umbestellungen (Änderung der Anzahl der gebuchten Betten/Zimmer, der Aufenthaltsdauer der Gäste oder

sonstiger wesentlicher Leistungen des Hauss) berechtigen den Saftladen e.V., abweichende Preise zu verlangen
3.6.     Rechnungen des Saftladen e.V. sind nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug
ist der Saftladen e.V.  berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% über dem j eweiligen Basiszins der Europäischen
Zentralbank zu berechnen sowie Mahngebühren zu erheben. Dem Gast bleibt der Nachweise eines
niedrigen, dem Saftladen e.V. einen höheren Schadens vorbehalten.
3.7.     Der Saftladen e.V.  ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung der Gesamtrechnung oder
eine Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung kann im Vertrag vereinbart werden.
Der Übertrag der offenen Rechnungssumme ist spätestens bei Anreise in bar zu zahlen!
3.8.     Der Gast kann nur mit unstreitigen und rechtskräftigen festgestellten Forderungen gegenüber Forderungen
des Saftladen e.V. aufrechnen oder mindern.
3.9.     Für Rücklastschriften belasten wir 25,00 .

4.           Zimmerbereitstellung, -übergabe und rückgabe

4.1.     Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Betten/Zimmer.
4.2.     Gebuchte Betten/Zimmer stehen dem Gast spätestens ab 16.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur
Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, kann der Saftladen e.V.
gebuchte Betten/Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig vergeben, ohne daß der Gast hieraus
Ersatzansprüche herleiten kann.
4.3.     Am vereinbarten Abreisetag sind die Betten/Zimmer dem Haus spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur
Verfügung zu stellen. Danach kann das Haus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18.00 Uhr 50%
des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, mindestens jedoch 10,– , ab 18.00 Uhr
100%. Dem Gast steht es frei, dem Saftladen e.V.  nachzuweisen, daß kein oder niedrigerer Schaden
entstanden ist. Etwaige Ersatzansprüche des Saftladen e.V. bleiben vorbehalten.

5.           Änderungen
Pro Vorgang ist nur eine einmalige Änderung ab dem Zeitpunkt der Reservierung möglich. Spätere
Änderungen werden gemäß Ziffer 3.4. berechnet.

6.           Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)

6.1.     Stornofristen:
Soweit im Vertrag nicht gesondert vereinbart, gelten folgende Stornofristen:

Gruppen ab 10 Personen
–        bis 12 Wochen vor Anreise kostenfrei
–        bis 8 Wochen vor Anreise 30% des vereinbarten Gesamtpreises
–        bis 6 Wochen vor Anreise 50% des vereinbarten Gesamtpreises
–        bis 2 Wochen vor Anreise 75% des vereinbarten Gesamtpreises
–        ab dem 4. 2. Tag vor Anreise 85% des vereinbarten Gesamtpreises
–        ab dem 1. Tag vor Anreise 95% des vereinbarten Gesamtpreises
–        Wurden Rabatte, Specials oder Sonderangebote gebucht, sind diese nicht stornierbar

Individualreisende bis 10 Personen:
–        bis zwei Tage vor Anreise 18.00 Uhr (Ortszeit Haus) kann die Buchung kostenlos storniert werden
–        Sollte später als 48h Stunden vor Anreise storniert werde, so fällt eine Gebühr von 50% des
Gesamtbetrages an. Dies gilt auch für kurzfristige Buchungen innerhalb von 2 Tagen vor Anreise
–        Wurden Rabatte, Specials oder Sonderangebote gebucht, sind diese nicht stornierbar

6.2.     Ein Rücktritt des Gastes mit dem Saftladen e.V. geschlossenen Vertrages bedarf der schriftlichen Form
und der schriftlichen Zustimmung der Saftladen e.V..  Erfolgt dies nicht, so ist der vereinbarte Preis aus
dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
6.3.     Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern rechnet das Haus dem Gast die Einnahmen
aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie ersparte Aufwendung an. Dabei steht es dem Saftladen
e.V. frei, den ihm entstandenen und vom Gast zu ersetzenden Schaden zu pauschalisieren. Der Gast ist
dann verpflichtet, 80% eines vereinbarten Preises, mindestens 100% der Übernachtung der ersten Nacht
für die Beherbergung zu zahlen.
6.4.     Leistungen durch Dritte oder Sonderleistungen, die infolge der Stornierung nutzlos werden, sind in je-
dem Fall zu 100% zu bezahlen.
6.5.     Die Zahlungsverpflichtung des Gastes nach Ziff. 6. entstehen nicht, wenn der Rücktritt des Gastes aus
einem Grund erfolgt, den der Saftladen e.V. zu vertreten hat.
6.6.     Kosten, wie z.B. Überweisung-, Telefon- und Bearbeitungsgebühr können im Falle einer Stornierung der
Buchung nicht erstattet werden.

7.           Rücktritt des Saftladen e.V.

7.1.     Sofern eine endgültige Bestätigung des Vertrages von Seiten des Gastes noch nicht vorliegt, das heißt die
Reservierungen nur optioniert wurden, ist der Saftladen e.V. seinererseits berechtigt von dem Vertrag
zurückzutreten.
7.2.     Wird eine vom Saftladen e.V.  verlangte angemessene Vorauszahlung oder Sicherheit innerhalb der ver-
einbarten oder einer angemessenen Frist nicht geleistet, so ist der Saftladen e.V. zum Rücktritt vom
Vertrag berechtigt.
7.3.     Ferner ist der Saftladen e.V.  berechtigt, aus wichtigen Gründen vom Vertrag zurückzutreten,
beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere vom Haus nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung
des Vertrages unzumutbar machen (z.B. Insovenz, etc.), falls Zimmer unter falscher Angabe des Gastes
oder ohne Einverständnis des Saftladen e.V. zu anderen als Beherbergungszwecken gebucht werden oder
falls der Gast gegen Ziffer 2.4 dieser Bedingung verstößt.

8.       Technische Einrichtungen und Anschlüsse

8.1.     Soweit der Saftladen e.V.  für den Gast auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtung von
Dritten beschafft, handelt es sich im Namen und für Rechnung des Gastes. Der Gast haftet für die pfle-
gliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Es stellt den Saftladen e.V.  von allen Ansprüchen
Dritter aus Überlassung dieser Einrichtung frei.
8.2.     Der Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Gastes unter Nutzung des Stromnetzes des Saftla-
den e.V. bedarf dessen schriftliche Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretender
Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hauses gehen zu Lasten des Gastes, so
weit der Saftladen e.V. diese nicht zu vertreten hat. Die, durch die Verwendung entstehenden Stromkosten
darf der Saftladen e.V. pauschal erfassen und berechnen.
8.3.     Der Gast ist nur mit Zustimmung des Saftladen e.V. berechtigt, eigene Telefon-, Telefax-, und Datenüber
tragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann der Saftladen e.V. eine Anschlußgebühr verlangen.

9.           Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen; Haftung des Hauses

9.1.     Der Gastwirt haftet gemäß Artikel 702 BGB nur bis zu einem Betrag, der dem Hundertfachen des Beher
bergungspreises für einen Tag entspricht, j edoch mindestens zu dem Betrag von 600 Euro und höchstens
bis zu dem Betrag von 3.500,– ; für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten tritt an die Stelle von 3.500,–
der Betrag von 800,– .
9.2.     Mitgeführte persönliche und sonstige Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Gastes im Haus. Der
Saftladen e.V.  übernimmt keine Bewachung- oder Aufbewahrungspflicht. Der Saftladen e.V. übernimmt
für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des
Saftladen e.V.. Die Versicherung der mitgebrachten Gegenstände obliegt dem Kunden.
9.3.     Ansonsten haftet der Saftladen e.V. außer in Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nur bei
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf die j eweilige Deckungssumme der
Vereinshaftpflichtversicherung.
9.4.     Wer Schäden am Gebäude oder Inventar verursacht, haftet dafür im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen (insbesondere Begleitpersonen und Veranstalter). Diebstahl und vorsätzliche Sachbeschä-
digungen werden unverzüglich zur Anzeige gebracht. Bei Gruppen wird eine Begehung der Zimmer durch
das Saftladenteam durchgeführt. Ersatz für eventuelle Beschädigungen, verlorengegangener Schlüssel
werden in Rechnung gestellt und sind spätestens bei Abreise in bar zu bezahlen oder werden von der Kau-
tion abgezogen. Für aufbewahrtes Gepäck, sowie Kraftfahrzeuge und Fahrräder, die auf dem Gelände des
Hauses abgestellt werden, übernimmt der Saftladen e.V. keine Haftung.

10.         Mitwirkungspflicht

10.1.    Der Gast ist verpflichtet, seine Beanstandung unverzüglich den Mitarbeitern des Saftladen e.V. zur
Kenntnis zu geben. Diese sind beauftragt für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterläßt der
Gast schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, so tritt Anspruch auf Minderung nicht ein.
10.2.    Für die Besorgung von Weckaufträgen sowie die Zustellung und Aufbewahrung von Nachrichten, Post
und Warensendungen für die Gäste haftet der Saftladen e.V.  nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
10.3.    Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur
Folge.

11.         Hausordnung

11.1.    Die Hausordnung ist Bestandteil der allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bei Verstößen gegen die
Hausordnung ist der Saftladen e.V. berechtigt, den Beherbergungsvertrag fristlos zu kündigen. Für
dadurch ggf. nicht in Anspruch genommene Zimmer/Betten werden Stornogebühren entsprechend der
Stornoregelung fällig.
11.2.    Desweiteren ist der Saftladen e.V. berechtigt, bei Verstoß gegen die Hausordnung mit der Konsequenz
des Verlustes andere Gäste (Vorzeitige Abreise etc.), das dem Gast/der Gruppe in Rechnung zu stellen
beziehungsweise von der Kaution abzuziehen.

12.         Schlußbestimmungen

12.1.    Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsnahme oder dieser Geschäftsbedingungen für
die Hausaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind
unwirksam.
12.2.    Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Saftladen e.V..
12.3.    Ausschließlicher Gerichtsstand auch für Scheck und Wechselstreitigkeiten ist im kaufmännischen
Verkehr der Sitz der Saftladen e.V. (Holzkirchen, Landkreis Miesbach)
12.4.    Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
12.5.    Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hausaufnahme unwirksam
oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.